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Investitionsbeihilfen

Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person in Form einer Handelsgesellschaft), das mindestens einen Betriebssitz in der Wallonischen Region besitzt, und der Definition des kleinen oder mittleren Unternehmens entspricht, kann für das vorgesehene Investitionsprogramm in den Genuss von Beihilfen gelangen. Neben der Investitionsprämie sind ebenfalls steuerliche Erleichterungen vorgesehen.

 

1. Bedingungen des Antragstellers

 

Größe des Unternehmens:

 

Kriterium

Sehr kleines

Unternehmen 

Kleines

Unternehmen 

Mittleres

Unternehmen 

Umsatz
< 2 Mio EUR
< 10 Mio EUR < 50 Mio EUR
Bilanzsumme
< 2 Mio EUR < 10 Mio EUR
< 43 Mio EUR
Personal
< 10 Personen< 50 Personen
< 250 Personen
Kapital

< 25% in Händen von einem Großunternehmen 

 

N.B. Umsatz oder Bilanzsumme muss erfüllt sein.

 

Zugelassene Sektoren:

  • Produktion
  • Großhandel
  • Dienstleistungen an Unternehmen
  • Ausgeschlossene Sektoren
  • Einzelhandel
  • Dienstleistungen an Privatpersonen
  • Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor
  • Energie- und Wasserproduktion
  • Unterricht und Ausbildung
  • Gesundheit
  • Sport, Unterhaltung und Kultur
  • Freiberufler

2. Förderbare Investitionen

 

Zugelassene Investitionen:

  • Grundstücke (inkl. Nebenkosten)
  • Gebäude (Kauf, Notarkosten, Bau, Umbau)
  • Neuwertiges Material
  • Immaterielle Güter (Lizenzen, Patente, usw.)
  • Aufkauf von Unternehmen mit max. 21 Personen
Unzulässige Investitionen:
  • Know-How, Marke, Bestände, Kundschaft, Firmenwert, Firmenzeichen
  • Gebrauchtbetriebs - oder Geschäftsausstattung
  • wieder aufbereitetes Material
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung für Ausstellungen und Vorführungen
  • Transportfahrzeuge mit weniger als 3,5 Tonnen Nutzlast
  • Transportfahrzeuge von Transportunternehmen
  • Ersatzteile
  • bestimmte Investitionen für die Vermietung
  • usw

3. Höhe der Investitionsprämie

 

Die Prämie beläuft sich auf einen Prozentsatz des zulässigen Investitionsprogramms. Diese Prämie ist an verschiedene Kriterien gebunden. Sie liegt beim sehr kleinen Unternehmen zwischen 10 und 13%, beim kleinen Unternehmen zwischen 4 und 13% und beim mittleren Unternehmen zwischen 3,5 und 6,5%.

 

Das Förderprogramm sieht zusätzlich die Möglichkeit vor, vom Immobilienvorabzug während eines Zeitraums von 3 bis 5 Jahren (je nach Personalstand) befreit zu werden.

 

Um in den Genuss der Prämie zu kommen, muss das zulässige Investitionsprogramm eine Mindestsumme erreichen, die von der Unternehmensgröße abhängt. Für das sehr kleine Unternehmen startet man bei 25.000 EUR.

 

Achtung! Bevor Sie Ihr Investitionsprogramm starten, müssen Sie von der Wallonischen Verwaltung grünes Licht erhalten haben. Ansonsten werden die Investitionen nicht für die Berechnung der Prämie berücksichtigt. 

 

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