
Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person in Form einer Handelsgesellschaft), das mindestens einen Betriebssitz in der Wallonischen Region besitzt, und der Definition des kleinen oder mittleren Unternehmens entspricht, kann für das vorgesehene Investitionsprogramm in den Genuss von Beihilfen gelangen. Neben der Investitionsprämie sind ebenfalls steuerliche Erleichterungen vorgesehen.
1. Bedingungen des Antragstellers
Größe des Unternehmens:
| Kriterium | Sehr kleines Unternehmen | Kleines Unternehmen | Mittleres Unternehmen |
| Umsatz | < 2 Mio EUR | < 10 Mio EUR | < 50 Mio EUR |
| Bilanzsumme | < 2 Mio EUR | < 10 Mio EUR | < 43 Mio EUR |
| Personal | < 10 Personen | < 50 Personen | < 250 Personen |
| Kapital | < 25% in Händen von einem Großunternehmen | ||
N.B. Umsatz oder Bilanzsumme muss erfüllt sein.
Zugelassene Sektoren:
2. Förderbare Investitionen
Zugelassene Investitionen:
3. Höhe der Investitionsprämie
Die Prämie beläuft sich auf einen Prozentsatz des zulässigen Investitionsprogramms. Diese Prämie ist an verschiedene Kriterien gebunden. Sie liegt beim sehr kleinen Unternehmen zwischen 10 und 13%, beim kleinen Unternehmen zwischen 4 und 13% und beim mittleren Unternehmen zwischen 3,5 und 6,5%.
Das Förderprogramm sieht zusätzlich die Möglichkeit vor, vom Immobilienvorabzug während eines Zeitraums von 3 bis 5 Jahren (je nach Personalstand) befreit zu werden.
Um in den Genuss der Prämie zu kommen, muss das zulässige Investitionsprogramm eine Mindestsumme erreichen, die von der Unternehmensgröße abhängt. Für das sehr kleine Unternehmen startet man bei 25.000 EUR.
Achtung! Bevor Sie Ihr Investitionsprogramm starten, müssen Sie von der Wallonischen Verwaltung grünes Licht erhalten haben. Ansonsten werden die Investitionen nicht für die Berechnung der Prämie berücksichtigt.
