Katastrophenfonds: Anträge können noch bis zum 18. April 2022 eingereicht werden!
Juli-Überschwemmungen 2021: Unterstützung für geschädigte Unternehmen.
Die Hilfen der Wallonischen Region im Rahmen der Flutkatastrophe von Juli 2021 dienen der Instandsetzung, dem Wiederaufbau oder der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit von Betrieben und Selbstständigen in der Wallonie, in einem Umkreis von max. 20 Kilometer vom ursprünglichen Standort entfernt (Ausnahmen sind möglich, wenn nachweislich kein geeignetes Grundstück oder keine geeignete Infrastruktur zur Verfügung steht). Dies ist die Voraussetzung, um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Je nach Versicherungslage sind 2 verschiedene Szenarien ( s. unten) möglich.
Der Antrag auf die Unterstützung muss spätestens 180 Tage nach der Veröffentlichung des Erlasses im Belgischen Staatsblatt gestellt werden, d. h. bis zum 18.04.2022. Jedes Unternehmen, welches die Beihilfe in Anspruch nehmen möchte und noch kein Experten-Gutachten vorliegen hat, muss sich ebenfalls vor dem 18. April 2022 vorregistrieren (siehe unten).
1) Einfache Risiken (assurées en risques simples) :
Diese Unterstützung betrifft Unternehmen, die ihre Güter mit einem Versicherungswert von weniger als 1.536.939,85€ versichert haben (Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsmakler oder Ihre Versicherungsgesellschaft).
Die gegen einfache Risiken versicherten Betriebe werden für bis zu 100 % der geschätzten und durch ihre Versicherungspolice gedeckten Schäden entschädigt (im Rahmen der nach Gutachten ermittelten Förderbeträge sowie der vertraglichen Obergrenzen). Es erfolgt eine direkte Abwicklung und Entschädigung über die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
Diese Betriebe können jedoch keine Unterstützung aus dem Katastrophenfonds erhalten (bis auf einige Ausnahmen), auch wenn bestimmte Posten nicht von ihrer Versicherungsgesellschaft übernommen werden oder ihre vertraglichen Höchstgrenzen niedriger sind als die effektive Schadenssumme.
2) Besondere Risiken (assurées en risques spéciaux) :
Diese Entschädigung gilt für Betriebe, die ihr Eigentum mit einem Versicherungswert von mehr als 1.536.939,85€ versichert haben (Es gibt jedoch auch hier einige Ausnahmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsmakler oder Ihre Versicherungsgesellschaft).
Unternehmen können für Schäden, die nicht von der Versicherungs-gesellschaft getragen werden, eine Reparaturhilfe des Katastrophenfonds („fonds des calamités“) in Anspruch nehmen, und zwar in Höhe von:
- 40% für Unternehmen zwischen 50 und 250 VZÄ sowie für Unternehmen mit mehr als 250 VZÄ (nur nach einer Validierung durch die Regierung);
- 50% für Unternehmen mit < 50 VZÄ.
3) Nicht versicherte Unternehmen (non assurées):
Diese Betriebe können eine finanzielle Unterstützung des Katastrophenfonds in Höhe von 25% des erlittenen Schadens bis zu einer Höchstgrenze von 500.000 € beantragen.
PROZEDUR für 2) & 3):
Jedes Unternehmen, das die Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss sich vor dem 18. April 2022 vorregistrieren, indem es auf den unten stehenden Link klickt. Sollten Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an die 1890.
Dieses Formular führt das Unternehmen durch die verschiedenen Schritte, von denen der erste darin besteht, den Betrag der Reparaturbeihilfe anhand eines vordefinierten Gutachtens schätzen zu lassen.
Je nach Höhe der Beihilfe sind zwei Szenarien möglich:
A. Die beantragte Hilfe beträgt 50.000 € oder mehr
Der verfügbare Beihilfebetrag (zwischen 0% und 100%) wird in Abhängigkeit von der vom Unternehmen geplanten Arbeitsplatzerhaltung (zwischen >25% und 100%) berechnet.
Bevor das Unternehmen den Antrag auf Beihilfe beim „Regionalen Dienst für Katastrophenhilfe“ stellt, muss es eine positive Beurteilung seines Finanzplans für die Wiederaufnahme der Tätigkeiten durch eines der drei Wirtschaftsinstrumente (SOWALFIN, SOGEPA, SRIW) erhalten.
B. Der Antrag auf Unterstützung beläuft sich auf weniger als 50.000 €.
In diesem Fall reicht das Unternehmen seinen Antrag auf Unterstützung direkt beim „Regionalen Dienst für Katastrophenhilfe“ ein (Link).
-> Konsultieren Sie das wallonische Dekret zu dieser Hilfe.
-> Sehen Sie sich die FAQ zu dieser Hilfe an.
-> Sehen Sie sich die Richtlinien und Ratschläge für Experten an
Die detaillierten Informationen zur Antragstellung und die Bedingungen finden Sie hier: https://www.1890.be/article/decret-calamites#1